Auf dieser Seite findest Du die zentralen Regelwerke, ergänzende Hinweise und Downloadformulare für den Herren-Spielbetrieb im hessischen Fußball. Grundlage bilden die Spiel- und Strafordnung mit Anhang und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Ergänzend findest Du aktuelle Informationen zu Auf- und Abstiegsregelungen sowie Erläuterungen zur Auslegung einzelner Paragrafen.
Bevor Du bei offenen Fragen zum Telefon greifst, bitten wir, zunächst die bereitgestellten Dokumente einzusehen. Oft liegt die passende Antwort oder das gewünschte Formular bereits hier für dich bereit.
1. Jeder Verein kann nur mit jeweils einer Mannschaft in einer Spielklasse in Konkurrenz spielen. Dies gilt nicht für die unterste Spielklasse auf Kreisebene. Untere Mannschaften, die in Konkurrenz spielen, müssen im Falle des Abstiegs ihrer 1. Mannschaft nicht zwangsläufig ausscheiden, sofern sie mindestens eine Klasse unter der 1. Mannschaft bleiben. Untere Mannschaften können höhere Mannschaften durch einen Aufstieg nicht „überholen“ (d. h. untere Mannschaften können nicht höher spielen als die erste Mannschaft des Vereins).
2. Falls der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichtet oder verzichten muss, weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der nächsthöheren Liga spielt, kann das Aufstiegsrecht nur bis zum vierten Tabellenplatz wahrgenommen werden.
Verzichten alle aufstiegsberechtigten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht, gelten folgende Bestimmungen (nach § 55 Nr. 5 Spielordnung):
In Gruppen oder Klassen mit Richtzahlen wird die im Spielgeschehen veröffentlichte Anzahl der maximalen Absteiger um die Anzahl der Aufsteiger aus dieser Klasse reduziert.
Aus dieser Gruppe oder Klasse kann keine Mannschaft an Relegations- oder Aufstiegsspielen teilnehmen.
3. Die Bildung einer Spielgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelung. Die betroffenen Ligen spielen dann mit den noch verbleibenden Mannschaften. Diese Regelung gilt nicht bei Klassen mit Richtzahlen.
4. Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbandsebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Vereine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten die Bestimmungen des § 32 Nr. 2 Spielordnung.
5. Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres zu, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet (§ 69 Nr. 3 Spielordnung).
6. In allen Spielklassen ist grundsätzlich nur der letzte Spieltag zur gleichen Zeit durchzuführen. Spiele ohne Bedeutung für Auf- und Abstieg oder Relegation können kurzfristig verlegt werden. Diese Regelung gilt auch für den letzten Spieltag der jeweiligen Runden der alternativen Spielmodelle.
7. Spielen mehrere erste und untere Mannschaften in den untersten Spielklassen des Kreises, nehmen diese offiziell an den Meisterschaftsspielen teil. Ein Aufstiegsrecht kann aber nur die höchste Mannschaft wahrnehmen.
8. in allen Klassen mit Richtzahlen gilt:
Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert.
Die Zahl der tatsächlichen Absteiger wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt:
| Zahl der Mannschaften zu Beginn | |
| minus | Aufsteiger in höhere Klasse |
| plus | Absteiger aus höherer Klasse |
| plus | Aufsteiger aus unteren Klassen |
| ergibt | Zahl neuer Mannschaften |
| minus | angegebene Richtzahl |
| ergibt | Anzahl der tatsächlichen Absteiger |
Ist die Anzahl der tatsächlichen Absteiger “NULL“, steigt der Tabellenletzte ab (Pflichtabsteiger).
Wird vor Beginn der Relegations- oder Aufstiegsspiele mit nur zwei Vereinen durch Auf- und Abstieg inklusive des Pflichtabsteigers aus Buchstabe c) die Richtzahl unterschritten, entfallen die Spiele und beide Vereine spielen in der kommenden Saison in der höheren Klasse.
9. Relegations- und Aufstiegsspiele
In den Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist dies vermerkt.
Die Relegationsspiele werden nach den Bestimmungen des § 58 Spielordnung ausgetragen. Es wird grundsätzlich um einen freien Platz gespielt. Wird um mehr Plätze gespielt, ist dies besonders vermerkt.
Die Relegations- und Aufstiegsspiele werden grundsätzlich im Einrundensystem ausgetragen.
Wird im Pokalmodus gespielt, ist dies in den einzelnen Spielklassen vermerkt. Sollte bei diesen Spielklassen ein dritter Aufsteiger ermittelt werden, geschieht dies in einem Entscheidungsspiel zwischen den Verlierern der Qualifikationsspiele.
Die Relegations- und Aufstiegsspiele können erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wertung des zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiels einer jeweiligen Spielklasse angesetzt werden (nach § 25 Rechts- und Verfahrensordnung 3 Tage).
Für die Relegations- und Aufstiegsspiele gelten die Durchführungsbestimmungen und Regularien der zu erreichenden Spielklasse.
Neben den Bestimmungen des § 58 Spielordnung zur Teilnahmeberechtigung ist zu beachten, dass aus der höheren Liga keine Mannschaft an den Relegationsspielen teilnimmt, wenn der Relegationsplatz und alle darunter liegenden Plätze der Tabelle von einer Mannschaft belegt wird, die nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung ausgeschieden und Absteiger ist.
Sollte keine Mannschaft das Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger in dieser Spielklasse nicht. Dies gilt auch für Spielklassen mit Richtzahlen bis zur maximalen Zahl der Absteiger.
Vor Beginn der Relegationsspiele müssen sich die Vereine schriftlich erklären, ihr Aufstiegsrecht auch wahrzunehmen.
In allen Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist besonders der § 58 der Spielordnung zu beachten. Abgebrochene oder ausgefallene Spiele werden vom Klassenleiter kurzfristig neu angesetzt. Alle Teilnehmer müssen daher bereits im Voraus mit einer Verlängerung des geplanten Terminplans rechnen.
Sollten die Meisterschaftsspiele der Saison 2024/25 abgebrochen werden, haben die für die Relegationsspiele qualifizierten Vereine keinen Anspruch auf die Austragung der Relegationsspiele. Die qualifizierten Mannschaften werden in der Saison 2025/26 der Spielklasse zugeordnet, in der sie auch in der Spielzeit 2024/25 an den Meisterschaftsrunden teilgenommen haben.
10. Insolvenzverfahren
Bei einem Verein, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, gilt die klassenhöchste Mannschaft des Vereins gemäß § 24 der Spielordnung als erster Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.
Wenn die Eröffnung oder Abweisung der Insolvenz nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30.06.) getroffen wird, steigt der Verein ungeachtet des Tabellenplatzes ab. Tore und Punkte werden nicht gestrichen.
11. Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden.
Veröffentlicht am 1. August 2025
Grundsätzlich werden die Meisterschaftsspiele gemäß § 55 Spielordnung in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
Bei den Herren können in der untersten Spielklasse in Konkurrenz zum Zwecke der Durchführung von Qualifikationsrunden Spielklassen in zwei Gruppen geteilt werden, denen sich eine Aufstiegsrunde und eine Platzierungsrunde anschließen. Die Anzahl der Teilnehmer an der Aufstiegsrunde wird auf die bestplatzierten Mannschaften je Quali-Gruppe zu gleichen Teilen vergeben. Die Regularien hierfür sind in § 55b Spielordnung festgelegt. In den Spielklassen, in denen dieses Spielsystem zur Anwendung kommt, ist dies im Spielgeschehen vermerkt.
Im Sinne des § 61 Spielordnung gelten die Spiele der Aufstiegs- und Platzierungsrunde als Spiele der Rückrunde.
Veröffentlicht am 1. August 2025
Veröffentlicht am 1.August 2025
Die Kreise Waldeck und Frankenberg spielen mit den Spielklassen auf Kreisebene (Kreisoberliga bis Kreisliga C) ab der Saison 2025/26 in kreisübergreifenden Spielklassen. Der Spielbetrieb gliedert sich in eine Kreisoberliga sowie jeweils zwei nach regionalen Gesichtspunkten zu besetzende Kreisligen A, B und C.
Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat dem Antrag des FC Ederbergland (für beide Mannschaften) zugestimmt, am Spielbetrieb der Verbandsliga Mitte bzw. der Gruppenliga Gießen/Marburg teilzunehmen.
Sollte die Mannschaft des FC Ederbergland einen Aufstiegsplatz belegen, steigt die Mannschaft in die Verbandsliga Mitte auf.
Bei einem Abstieg der ersten Mannschaft von Ederbergland wird diese in die Gruppenliga Gießen/Marburg eingruppiert. Die zweite Mannschaft steigt in die Kreisoberliga Waldeck-Frankenberg ab.
Sollten die Mannschaften nach Abschluss der Saison einen Relegationsplatz in der Abstiegsrelegation belegen, nehmen sie an der Relegation der Spielklassen teil, in denen sie auch in der Saison 2025/26 am Spielbetrieb teilgenommen haben.
Belegen die Mannschaften einen Relegationsplatz zur Verbandsliga, nehmen diese an der Relegation zur Verbandsliga Mitte teil.
Veröffentlicht am 1. August 2025
Veröffentlicht am 4. August 2025
Veröffentlicht am 4. August 2025
Veröffentlicht am 4. August 2025
Veröffentlicht am 4. August 2025
Für die Kreisligen A, B und C gilt:
Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation.
Für die Kreisligen A und B gilt:
Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation.
Veröffentlicht 1. August 2025
Veröffentlicht am 1. August 2025
In vielen Spielklassen des Hessischen Fussball-Verbandes wird mit sogenannten Richtzahlen gearbeitet. Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert. Die Zahl der tatsächlichen Absteiger in nachgeordneten Spielklassen ist von der Anzahl der direkten Absteiger aus übergeordneten Spielklassen abhängig und wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt:
| Zahl der Mannschaften zu Beginn | |
| minus | Aufsteiger in höhere Klasse |
| plus | Absteiger aus höherer Klasse |
| plus | Aufsteiger aus unteren Klassen |
| ergibt | Zahl neuer Mannschaften |
| minus | angegebene Richtzahl |
| ergibt | Anzahl der tatsächlichen Absteiger |
Welche Auswirkungen dies auf die einzelnen Spielklassen hat, kann mit dem Auf- und Abstiegsrechner auf einen Blick ermittelt werden. In der zum Download zur Verfügung gestellten Datei können die Auf- und Absteiger der einzelnen Spielklassen eingetragen werden. Die Datei beinhaltet jeweils einen Karteireiter für die Verbandsklassen, die Gruppenligen und die einzelnen Kreise. Zur Auswahl klicken Sie bitte auf die Bezeichnungen im unteren Teil der Datei.
1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durchführungsbestimmungen durchgeführt.
2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:
Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.
Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag) gemäß § 13 Satz 3 Spielordnung. Die Wahl des Spieltages gilt für alle Heimspiele der Saison. Spielverlegungen auf einen anderen Tag müssen mit der Gastmannschaft abgesprochen werden.
Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und im Rahmenterminkalender veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf Verbandsebene.
3. Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko (§ 17 HFV-Spielordnung)
Pflichtspiele, bei denen aufgrund aktueller Erkenntnisse der zuständigen Ordnungsbehörde oder des Klassenleiters die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird, können vom Klassenleiter o. V. i. A. bis zu vier Tage vor dem Spieltermin auf einen möglichst in der Nähe liegenden Platz, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, verlegt werden. Darüber hinaus kann auch aus vorgenannten Gründen eine Terminänderung erfolgen.
4. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen.
5. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.
6. Rahmenbedingungen Verbandsspielklassen (§ 28 Spielordnung)
Trainer der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga) Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
Bei Vereinen mit Trainer-Gespannen muss mindestens einer der Trainer über die erforderliche Trainer B-Lizenz verfügen.
Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben.
7. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.
Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).
8. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Hessenliga erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.
9. Eine etwaige Stellungnahme zum Feldverweis gem. § 88 Nr. 1 Spielordnung ist an den für die Spielklasse zuständigen Klassenleiter und den Einzelrichter zu senden.
10. Die Vereine sind verpflichtet, am gemeinsamen Liga-Sponsoring der LOTTO-Hessenliga teilzunehmen und eine Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga mit dem HFV abzuschließen, welche grundsätzliche Voraussetzungen bezüglich der Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga sowie die relevanten Punkte der Zusammenarbeit des im Rahmen des Wettbewerbs stattfindenden Ligasponsorings regelt. Der HFV kann die Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga vom Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung und der Erfüllung der in den vorliegenden Durchführungsbestimmungen sowie der abzuschließenden Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga genannten Voraussetzungen abhängig machen (§ 10 SpO).
11. Trikottausch
Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten muss in der LOTTO-Hessenliga der Gastverein, sofern erforderlich, die Trikots tauschen. Diese Absprache ist im Zusammenhang mit der Trikotwerbung des Heimvereins zu sehen.
12. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV – ordnungsgemäßer Platzaufbau – wird besonders hingewiesen.
13. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine, die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.
14. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durchführungsbestimmung zu § 52 – Unbespielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.
15. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.
16. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.
17. Ergebnismeldungen:
Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
In den Fällen, wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen, die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.
18. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fußball.de, durch die Vereine der LOTTO-Hessenliga zu pflegen.
Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05. Juli 2025 in Kraft.
Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen
1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durchführungsbestimmungen durchgeführt.
2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:
Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.
Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag) gemäß § 13 Satz 3 Spielordnung. Die Wahl des Spieltages gilt für alle Heimspiele der Saison. Spielverlegungen auf einen anderen Tag müssen mit der Gastmannschaft abgesprochen werden.
Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und im Rahmenterminkalender veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf Verbandsebene.
3. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen.
4. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.
5. Rahmenbedingungen Verbandsspielklassen (§ 28 Spielordnung)
Trainer der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga) Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
Bei Vereinen mit Trainer-Gespannen muss mindestens einer der Trainer über die erforderliche Trainer B-Lizenz verfügen.
Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben.
6. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.
Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).
7. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Hessenliga erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.
8. Eine etwaige Stellungnahme zum Feldverweis gem. § 88 Nr. 1 Spielordnung ist an den für die Spielklasse zuständigen Klassenleiter und den Einzelrichter zu senden.
9. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV – ordnungsgemäßer Platzaufbau – wird besonders hingewiesen.
10. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine, die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.
11. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durchführungsbestimmung zu § 52 – Unbespielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.
12. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.
13. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.
14. Ergebnismeldungen:
Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
In den Fällen, wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.
15. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fußball.de, durch die Vereine zu pflegen.
Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05. Juli 2025 in Kraft.
Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen
1. Die 32 Fußballkreise melden ihren Vertreter des Kreispokalwettbewerbs 2024/25 bis spätestens 15. Juli 2025 an den Pokalspielleiter. Voraussetzung für die Teilnahme der Vereine am Krombacher-Hessenpokal 2025/26 ist die Meldung zur Pokalteilnahme im Meldebogen für die Spielserie 2025/26 gemäß 32 Nr. 1 Spielordnung des HFV.
Sollte sich ein Kreispokalsieger die Teilnahme am Hessenpokal bereits als Meister der Hessenliga gesichert haben oder keine Teilnahmemeldung für die Spielserie 2025/26 erfolgen, so wird das Startrecht des Kreispokalsiegers an der 1. Pokalrunde an den jeweiligen Verlierer des Kreispokalendspieles übertragen. Kann ein Kreispokalsieger nicht rechtzeitig ermittelt werden, da die Austragung der Spiele bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich unmöglich oder unzumutbar ist, so entscheidet das Los darüber, wer unter den zum Zeitpunkt des Wettbewerbs verbliebenden Teilnehmern zur Teilnahme an der 1. Pokalrunde des Hessenpokals berechtigt ist. Das Losverfahren ist vom zuständigen Kreisorgan durchzuführen.
2. An der 1. Pokalrunde nehmen die 32 Kreispokalsieger gemäß Nr. 1 teil.
Die Auslosung der 1. Pokalrunde erfolgt im Rahmen einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauerei und unter der Leitung des HFV.
Die 32 Mannschaften werden nach geographischen Gesichtspunkten für die Auslosung der 1. Pokalrunde auf 8 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 8 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien gelost. Dies ergibt für die 1. Pokalrunde 16 Partien. Die jeweiligen Sieger der Partien qualifizieren sich für die 2. Pokalrunde.
3. An der 2. Pokalrunde nehmen die 16 Sieger aus der 1. Pokalrunde teil.
Die Auslosung der 2. Pokalrunde erfolgt zunächst aus den 16 Siegern der 1. Pokalrunde. Diese 16 Sieger werden erneut nach geographischen Gesichtspunkten auf 4 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 4 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien, also insgesamt 8 Partien, gelost. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für die 3. Pokalrunde.
Weiterhin werden folgende 8 Mannschaften als weitere Teilnehmer für die 3 .Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals gesetzt:
Hessische Vertreter der 3.Liga 2024/25:
Namentlich: SV Wehen-Wiesbaden (1)
Hessische Vertreter der Regionalliga Südwest 2024/25:
Namentlich: SG Barockstadt Fulda-Lehnerz (2), FSV Frankfurt (3), KSV Hessen Kassel (4), Kickers Offenbach (5), TSV Steinbach-Haiger (6), FC Gießen (7)
Meister Lotto-Hessenliga 2024/25:
Namentlich: FSV Fernwald (8)
4. An der 3. Pokalrunde (Achtelfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger aus der 2. Pokalrunde und die unter Punkt 3 aufgeführten gesetzten Mannschaften teil. Die Auslosung der 3. Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals erfolgt mit insgesamt 16 Mannschaften in zwei Lostöpfen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Lostopf 1:
Die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger der 2. Pokalrunde.
Lostopf 2:
Die unter Punkt 3 aufgeführten und gesetzten Mannschaften
Aus diesen 2 Lostöpfen werden die 8 Begegnungen für die 3. Pokalrunde gelost, wobei jeder Mannschaft aus Topf 1 jeweils eine Mannschaft aus Lostopf 2 zugelost wird. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für die 4. Runde des Krombacher Hessenpokals.
5. An der 4. Pokalrunde (Viertelfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die 8 Sieger des Achtelfinales (3. Pokalrunde) teil.
Die Auslosung des Viertelfinales erfolgt aus den 8 Siegern des Achtelfinales (3. Pokalrunde). Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Dies ergibt 4 Viertelfinalspiele. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für das Halbfinale.
6. An der 5. Pokalrunde (Halbfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die 4 Sieger des Viertelfinales teil.
Die Auslosung des Halbfinales erfolgt aus den 4 Siegern des Viertelfinales. Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Aus den Siegern dieser Partien ergibt sich die Finalpaarung.
Die Auslosung des Achtelfinales, Viertelfinales und Halbfinales erfolgt auf einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauereigruppe und unter Aufsicht des Klassenleiters des Hessenpokals des Hessischen Fußball-Verbandes.
Am Finale des Krombacher Hessenpokals nehmen die beiden Sieger der Halbfinale teil. Der Finalspieltag des Krombacher Hessenpokals wird durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung festgelegt. Über den Endspielort des Hessenpokalfinales entscheidet das Präsidium auf Vorschlag des Verbandsfußballwartes.
Der Sieger des Krombacher Hessenpokales nimmt in der Folgesaison am DFB-Pokal 2026/27 teil. Sollte sich der Sieger des Krombacher Hessenpokals bereits über einen anderen Weg für den DFB-Pokal 2026/27 qualifiziert haben, geht das Startrecht auf den unterlegenen Finalgegner über.
Die Regelung hinsichtlich des Heimrechts der jeweiligen Partien ist § 76 Spielordnung des Hessischen Fußball-Verbandes zu entnehmen. Endet ein Spiel des Krombacher Hessenpokals nach der regulären Spielzeit unentschieden, entfällt gemäß Anhang zu Satzung und Ordnungen Durchführungsbestimmungen Spielordnung zu § 77 Pokalspiele die Verlängerung und das Spiel wird sofort durch ein Elfmeterschießen entschieden.
Der Abschluss einer Teilnahmevereinbarung ist Voraussetzung zur Teilnahme am Krombacher Hessenpokal. Diese Teilnahmevereinbarung wird den teilnehmenden Vereinen durch die Geschäftsstelle übersandt und ist im Original durch eine zeichnungsberechtigte Person des federführenden Vereins zu unterschreiben.
Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05.07.2025 in Kraft.
Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen
Nachstehend aufgeführte Modelle sollen vermeiden, dass
Weiterhin können hiermit Spielzeiten überbrückt werden, um dem Nachwuchs eine Spielmöglichkeit in der nächster Saison zu erhalten.
Mit Beginn der Spielzeit 2022/23 tritt die auf dem Verbandstag 2021 beschlossene Spielordnung in Kraft. Damit einhergehend werden auch die Kriterien für die Berechnung des Schiedsrichter-Pflichtsolls neu definiert.
In diesem Bereich finden Sie Informationsvideos über die Änderungen. Einige der Videos zeigen Praxisbeispiele aus den vergangenen Spielzeiten, deren Berechnungen mit den neuen Regularien durchgeführt wurden.
Sie können sich die Videos ansehen, indem Sie auf den Link neben den Bildern klicken. Alternativ können Sie die Videos auch herunterladen. Klicken Sie hierzu mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen die Option „Speichern unter“.
Durch das Ausfüllen der vorstehenden EXCEL-Datei können Vereine/Spielgemeinschaften die Anzahl der Spielleitungen ermitteln, die ihre Schiedsrichter erbringen müssen, damit der Verein das Schiedsrichter-Pflichtsoll erfüllt.
Bilden Vereine bei der 1. Herren-Mannschaft eine Spielgemeinschaft, füllt der federführende Verein der Herren-SG den Karteireiter „SR-Soll“ aus und ergänzt in den Karteireitern „SG-Partner1“ bis „SG-Partner4“ die Mannschaften oder die Beteiligung der SG-Partner der Herren-SG.
Auf dem Karteireiter „SR-Soll“ wird die Anzahl der durch die Schiedsrichter der Senioren-SG zu erbringenden Spielleitungen kumuliert angezeigt.
Die Datei enthält die ab dem 01.07.2025 gültigen Berechnungsgrundlagen, d. h. auch bei mehreren gemeldeten Mannschaften im Bereich der D-Junioren und D-Juniorinnen wird jeweils nur 1 gemeldete Mannschaft für die Berechnung der zu erbringenden Spielleitungen herangezogen.
Mit Änderung auf dem Verbandstag im September 2021 hat der Verbandsspielausschuss die Auslegung des § 61 Spielordnung Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder der Kreisligen definiert.
Zu beachten ist besonders, dass mit Beginn der Saison 2015/16 für den Einsatz nach Spielen der Hessenliga § 61 Spielordnung ebenfalls gilt
Nachdem in letzter Zeit vermehrt Anfragen bezüglich der Auslegung der Definition der letzten 4 Spiele des § 61 der Spielordnung aufgekommen sind, hier die Klarstellung durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Die letzten vier Meisterschaftsspiele sind die Spiele, die laut Spielplan, der vor dem Beginn der Meisterschaftsrunde durch den Klassenleiter an die Vereine ausgegeben wird, ausgewiesenen Spiele.
Nur für diese Spiele ist neben Ziffer 1 auch Ziffer 2 des § 61 anzuwenden, d. h. in diesen Spielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als sechs gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
Fällt ein Nachholspiel aus der Vor- oder Rückrunde oder ein komplett verlegter Spieltag in den Zeitraum der letzten vier Meisterschaftsspiele nach Spielplan, ist für den Einsatz von Spielern aus höheren Mannschaften nur Ziffer 1 des § 61 zu beachten. Dies bedeutet, es dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
Folgendes Beispiel soll die Einsatzregularien noch einmal verdeutlichen:
Laut Spielplan finden am 10.5., 17.5., 25.5. und 29.5. die letzten 4 Spiele der unteren Mannschaft statt. Am 22.5. wird ein Nachholspiel oder Nachholspieltag der unteren Mannschaft angesetzt.
In dem Nachholspiel bzw. Nachholspieltag am 22.5. dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft zum Einsatz kamen. Die Anzahl der Einsätze in der höheren Mannschaft in der Rückrunde spielt keine Rolle.
In den anderen Spielen am 10.5., 17.5., 25.5. und 29.5. dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als 6 gewerteten Spielen in der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
Gemäß § 108 Spielordnung kann ein Gastspieler, der im Übrigen „Testspieler“ heißen müsste, in Freundschaftsspielen eines anderen Vereins mitwirken.
Die Teilnahme beschränkt sich allerdings, abstellend auf § 4 Nr. 3 Spielordnung, nur auf zwischen den Vereinen frei vereinbarte Spiele (Freundschaftsspiele oder Spiele in einer Auswahl). Allerdings sind diese Freundschaftsspiele nicht in einer Spielrunde organisiert. Es sind reine Testspiele, die die Vereine im Zuge der Vorbereitung auf eine neue Spielzeit oder als Vorbereitung auf die Rückrunde bestreiten.
Diese Gastspieler (Testspieler) dürfen gemäß § 108 Nr. 5 Spielordnung an Turnierspielen nicht teilnehmen. Bei Turnieren wird nicht unterschieden zwischen Veranstaltungen, die an einem Tag stattfinden oder über mehrere Tage durchgeführt werden.
Spielrunden im Bereich der Reserven außer Konkurrenz oder Spiele im Bereich des Norweger Modells fallen nicht unter die Regularien des § 108 Spielordnung. Dies gilt auch für die Spielrunden im Frauenbereich, wenn in Kleinfeldrunden ohne Aufstiegsrecht von der normalen Mannschaftsstärke (11er-Teams) abgewichen wird. Hier können keine Gastspielerlaubnisse ausgestellt werden.
Regelungen für den AH-Bereich sind dem Anhang der Satzung zu entnehmen.
Mit Beginn der Saison 2025/26 findet in allen Alters- und Spielklassen die gelb-rote Karte Anwendung.
Erhält ein Spieler in einem Spiel der Junioren oder Juniorinnen eine gelb-rote Karte, so ist dieser nur für den Rest des aktuellen Spiels ausgeschlossen, führt aber nicht zu einer Sperre (§ 50 Jugendordnung).
Ein Feldverweis mittels gelb-roter Karte bei Meisterschafts- und Pokalspielen der Herren und Frauen (auch Reserven außer Konkurrenz) zieht eine automatische Sperre nach sich. Die Bestimmungen hierzu sind in § 84 Nr. 3 Spielordnung wie folgt geregelt:
Wird ein Spieler in einem Pflichtspiel der Herren oder Frauen gemäß § 4 Nr. 2 Spielordnung infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für das nächste Pflichtspiel der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt.
Die Ableistung der automatischen Sperre erfolgt über gewertete Spiele der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte.
Für Pflichtspiele der Herren und Frauen des gleichen Wettbewerbs anderer Mannschaften beträgt die Sperre längstens 7 Tage, sofern sie nicht in der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, vorher abgeleistet wurde.
Bei einem Vereinswechsel während einer laufenden Sperre mittels gelb-roter Karte hat der Spieler den aufnehmenden Verein über die laufende Sperre zu informieren.
Die existierende Sperre ist bei einem Vereinswechsel ab Spielrechtserteilung für Pflichtspiele der Mannschaft der höchsten Herren- bzw. Frauen-Spielklasse im Ursprungswettbewerb gültig und kann auch nur dort abgeleistet werden.
Der aufnehmende Verein hat den Klassenleiter dieser Spielklasse zwecks Übertragung der Sperre zu informieren.
Die nachstehende Übersicht soll die Anwendung der Sperre bei den Herren und Frauen erläutern:
| gelb-rot in Meisterschaftsspiel | |
| Sperre für andere Mannschaften in Meisterschaft | max. 7 Tage |
| Sperre für Pokalspiele | Nein |
| gelb-rot bei Kreispokal | |
| Sperre bei nächstem Spiel Kreispokal | Ja |
| Sperre für andere Mannschaften in Kreispokal | max. 7 Tage |
| Sperre für Hessen-Pokal | Nein |
| Sperre für Meisterschaftsspiele | Nein |
| Sperre für Freundschaftsspiele, Turniere | nein |
| gelb-rot bei Hessenpokal | |
| Sperre bei nächsten Spiel Hessenpokal | Ja |
| Sperre für Kreispokal | Nein |
| Sperre für Meisterschaftsspiele | Nein |
| Sperre für Freundschaftsspiele, Turniere | nein |
| gelb-rot bei anderen Wettbewerben und bei Spielen der Ü-Mannschaften | keine Sperre |
Durch den Eintrag der gelb-roten Karte im elektronischen Spielbericht wird durch das DFBnet automatisch eine Sperre von einem Spiel für die Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, erzeugt. Auch die Sperre von 7 Tagen für andere Mannschaften wird automatisch generiert.
Gibt der Schiedsrichter den nächsten Spielbericht der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, frei, wird automatisch die Ableistung der Sperre generiert (wie bei Feldverweisen mittels roter Karte).
Sollte das nächste Spiel der Mannschaft aufgrund einer Spielabsage gewertet werden, muss die Ableistung durch den Klassenleiter erfasst werden.
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die zweite Mannschaft spielt am 15.3. in der Meisterschaft
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die zweite Mannschaft hat in der Zeit vom 15.3. bis 21.3. kein Meisterschaftsspiel
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag)
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 18.3. (Wochentag) und
die zweite Mannschaft ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 21.3.
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag)
die zweite Mannschaft hat ein Meisterschaftsspiel am 18.3. und ein Meisterschaftsspiel am 20.3.
Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
eine Mannschaft hat ein Pokalspiel am 18.3.