HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Regelwerk, Informationen & Downloads

Männer

Einleitung

Auf dieser Seite findest Du die zentralen Regelwerke, ergänzende Hinweise und Downloadformulare für den Herren-Spielbetrieb im hessischen Fußball. Grundlage bilden die Spiel- und Strafordnung mit Anhang und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Ergänzend findest Du aktuelle Informationen zu Auf- und Abstiegsregelungen sowie Erläuterungen zur Auslegung einzelner Paragrafen.

Bevor Du bei offenen Fragen zum Telefon greifst, bitten wir, zunächst die bereitgestellten Dokumente einzusehen. Oft liegt die passende Antwort oder das gewünschte Formular bereits hier für dich bereit.

Spielordnung
Strafordnung
Anhang & Durchführungsbestimmung

Auf- und Abstiegsregelungen

1. Jeder Verein kann nur mit jeweils einer Mannschaft in einer Spielklasse in Konkurrenz spielen. Dies gilt nicht für die unterste Spielklasse auf Kreisebene. Untere Mannschaften, die in Konkurrenz spielen, müssen im Falle des Abstiegs ihrer 1. Mannschaft nicht zwangsläufig ausscheiden, sofern sie mindestens eine Klasse unter der 1. Mannschaft bleiben. Untere Mannschaften können höhere Mannschaften durch einen Aufstieg nicht „überholen“ (d. h. untere Mannschaften können nicht höher spielen als die erste Mannschaft des Vereins).

2. Falls der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichtet oder verzichten muss, weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der nächsthöheren Liga spielt, kann das Aufstiegsrecht nur bis zum vierten Tabellenplatz wahrgenommen werden.
Verzichten alle aufstiegsberechtigten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht, gelten folgende Bestimmungen (nach § 55 Nr. 5 Spielordnung):

      1. In Gruppen oder Klassen mit Richtzahlen wird die im Spielgeschehen veröffentlichte Anzahl der maximalen Absteiger um die Anzahl der Aufsteiger aus dieser Klasse reduziert.

      2. Aus dieser Gruppe oder Klasse kann keine Mannschaft an Relegations- oder Aufstiegsspielen teilnehmen.

3. Die Bildung einer Spielgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelung. Die betroffenen Ligen spielen dann mit den noch verbleibenden Mannschaften. Diese Regelung gilt nicht bei Klassen mit Richtzahlen.

4. Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbandsebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Vereine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten die Bestimmungen des § 32 Nr. 2 Spielordnung.

5. Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres zu, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet (§ 69 Nr. 3 Spielordnung).

6. In allen Spielklassen ist grundsätzlich nur der letzte Spieltag zur gleichen Zeit durchzuführen. Spiele ohne Bedeutung für Auf- und Abstieg oder Relegation können kurzfristig verlegt werden. Diese Regelung gilt auch für den letzten Spieltag der jeweiligen Runden der alternativen Spielmodelle.

7. Spielen mehrere erste und untere Mannschaften in den untersten Spielklassen des Kreises, nehmen diese offiziell an den Meisterschaftsspielen teil. Ein Aufstiegsrecht kann aber nur die höchste Mannschaft wahrnehmen.

8. in allen Klassen mit Richtzahlen gilt:

      1. Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert.

      2. Die Zahl der tatsächlichen Absteiger wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt:

         Zahl der Mannschaften zu Beginn
        minusAufsteiger in höhere Klasse
        plusAbsteiger aus höherer Klasse
        plusAufsteiger aus unteren Klassen
        ergibtZahl neuer Mannschaften
        minusangegebene Richtzahl
        ergibtAnzahl der tatsächlichen Absteiger

         

      3. Ist die Anzahl der tatsächlichen Absteiger „“NULL““, steigt der Tabellenletzte ab (Pflichtabsteiger).

      4. Wird vor Beginn der Relegations- oder Aufstiegsspiele mit nur zwei Vereinen durch Auf- und Abstieg inklusive des Pflichtabsteigers aus Buchstabe c) die Richtzahl unterschritten, entfallen die Spiele und beide Vereine spielen in der kommenden Saison in der höheren Klasse.

      5. Wenn eine sportlich qualifizierte Mannschaft nach dem 15. Mai bis zum 30. Juni vom § 69 der Spielordnung (freiwilliger Abstieg) Gebrauch macht oder den Spielbetrieb einstellt, ist besonders § 58 Nr. 10 der Spielordnung in Anwendung zu bringen.
        Dies gilt auch sinngemäß für alle Relegationsrunden, in denen nach Abschluss die jeweils festgelegte Richtzahl unterschritten wird. Auch hier ist bis zum Erreichen der beschlossenen Richtzahl aufzufüllen.
        Die Berechnung der Tabelle erfolgt nach § 58 Nr. 7 der Spielordnung.
        Macht eine sportlich qualifizierte Mannschaft nach dem 15. Juni vom § 69 der Spielordnung Gebrauch oder stellt den Spielbetrieb ein, werden Klassen mit Richtzahlen bei Unterschreiten der Richtzahlen nicht mehr aufgefüllt.
      6. Finden in Klassen mit Richtzahlen keine Relegationsspiele statt, werden die freiwilligen Absteiger nach § 69 Spielordnung auf die Anzahl der Absteiger angerechnet. In diesen Klassen kann auch nicht auf die vorgegebene Richtzahl aufgefüllt werden.
 

9. Relegations- und Aufstiegsspiele

    1. In den Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist dies vermerkt.
      Die Relegationsspiele werden nach den Bestimmungen des § 58 Spielordnung ausgetragen. Es wird grundsätzlich um einen freien Platz gespielt. Wird um mehr Plätze gespielt, ist dies besonders vermerkt.
      Die Relegations- und Aufstiegsspiele werden grundsätzlich im Einrundensystem ausgetragen.
      Wird im Pokalmodus gespielt, ist dies in den einzelnen Spielklassen vermerkt. Sollte bei diesen Spielklassen ein dritter Aufsteiger ermittelt werden, geschieht dies in einem Entscheidungsspiel zwischen den Verlierern der Qualifikationsspiele.

    2. Die Relegations- und Aufstiegsspiele können erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wertung des zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiels einer jeweiligen Spielklasse angesetzt werden (nach § 25 Rechts- und Verfahrensordnung 3 Tage).

    3. Für die Relegations- und Aufstiegsspiele gelten die Durchführungsbestimmungen und Regularien der zu erreichenden Spielklasse.

    4. Neben den Bestimmungen des § 58 Spielordnung zur Teilnahmeberechtigung ist zu beachten, dass aus der höheren Liga keine Mannschaft an den Relegationsspielen teilnimmt, wenn der Relegationsplatz und alle darunter liegenden Plätze der Tabelle von einer Mannschaft belegt wird, die nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung ausgeschieden und Absteiger ist.

    5. Sollte keine Mannschaft das Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger in dieser Spielklasse nicht. Dies gilt auch für Spielklassen mit Richtzahlen bis zur maximalen Zahl der Absteiger.
      Vor Beginn der Relegationsspiele müssen sich die Vereine schriftlich erklären, ihr Aufstiegsrecht auch wahrzunehmen.

    6. In allen Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist besonders der § 58 der Spielordnung zu beachten. Abgebrochene oder ausgefallene Spiele werden vom Klassenleiter kurzfristig neu angesetzt. Alle Teilnehmer müssen daher bereits im Voraus mit einer Verlängerung des geplanten Terminplans rechnen.

    7. Sollten die Meisterschaftsspiele der Saison 2024/25 abgebrochen werden, haben die für die Relegationsspiele qualifizierten Vereine keinen Anspruch auf die Austragung der Relegationsspiele. Die qualifizierten Mannschaften werden in der Saison 2025/26 der Spielklasse zugeordnet, in der sie auch in der Spielzeit 2024/25 an den Meisterschaftsrunden teilgenommen haben.

       

10. Insolvenzverfahren

    1. Bei einem Verein, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, gilt die klassenhöchste Mannschaft des Vereins gemäß § 24 der Spielordnung als erster Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.

    2. Wenn die Eröffnung oder Abweisung der Insolvenz nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30.06.) getroffen wird, steigt der Verein ungeachtet des Tabellenplatzes ab. Tore und Punkte werden nicht gestrichen.

11. Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden.

Veröffentlicht am 1. August 2025

Grundsätzlich werden die Meisterschaftsspiele gemäß § 55 Spielordnung in Hin- und Rückspiel ausgetragen.

Bei den Herren können in der untersten Spielklasse in Konkurrenz zum Zwecke der Durchführung von Qualifikationsrunden Spielklassen in zwei Gruppen geteilt werden, denen sich eine Aufstiegsrunde und eine Platzierungsrunde anschließen. Die Anzahl der Teilnehmer an der Aufstiegsrunde wird auf die bestplatzierten Mannschaften je Quali-Gruppe zu gleichen Teilen vergeben. Die Regularien hierfür sind in § 55b Spielordnung festgelegt. In den Spielklassen, in denen dieses Spielsystem zur Anwendung kommt, ist dies im Spielgeschehen vermerkt.

Im Sinne des § 61 Spielordnung gelten die Spiele der Aufstiegs- und Platzierungsrunde als Spiele der Rückrunde.

Veröffentlicht am 1. August 2025

LOTTO Hessenliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 18
  • Sollte der Meister auf den Aufstieg verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga Südwest erhalten, so kann der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen.
  • Der Tabellenzweite bestreitet die Relegation zur Regionalliga. Sollte dieser auf das Recht verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga erhalten, so können die Mannschaften bis Platz 4 das Relegationsrecht wahrnehmen.
  • Relegation mit den Verbandsligen Gr. Nord, Gr. Mitte und Gr. Süd
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen in Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
Verbandsligen
Verbandsliga Nord
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit den Gruppenligen Kassel Gr. 1, Kassel Gr. 2 und Fulda
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen in Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
 
Verbandsliga Mitte
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit den Gruppenligen Wiesbaden und Gießen/Marburg
 
Verbandsliga Süd
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit den Gruppenligen Frankfurt West, Frankfurt Ost und Darmstadt
    • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen in Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.

Veröffentlicht am 1.August 2025

Spielsystem in der Saison 2025/26

Die Kreise Waldeck und Frankenberg spielen mit den Spielklassen auf Kreisebene (Kreisoberliga bis Kreisliga C) ab der Saison 2025/26 in kreisübergreifenden Spielklassen. Der Spielbetrieb gliedert sich in eine Kreisoberliga sowie jeweils zwei nach regionalen Gesichtspunkten zu besetzende Kreisligen A, B und C.

 
Sonderregelungen FC Ederbergland

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat dem Antrag des FC Ederbergland (für beide Mannschaften) zugestimmt, am Spielbetrieb der Verbandsliga Mitte bzw. der Gruppenliga Gießen/Marburg teilzunehmen.

Aufstieg nach Ende der Saison 2025/26

Sollte die Mannschaft des FC Ederbergland einen Aufstiegsplatz belegen, steigt die Mannschaft in die Verbandsliga Mitte auf.

Abstieg nach Ende der Saison 2025/26

Bei einem Abstieg der ersten Mannschaft von Ederbergland wird diese in die Gruppenliga Gießen/Marburg eingruppiert. Die zweite Mannschaft steigt in die Kreisoberliga Waldeck-Frankenberg ab.

Teilnahme an der Relegation 2025/26

Sollten die Mannschaften nach Abschluss der Saison einen Relegationsplatz in der Abstiegsrelegation belegen, nehmen sie an der Relegation der Spielklassen teil, in denen sie auch in der Saison 2025/26 am Spielbetrieb teilgenommen haben.
Belegen die Mannschaften einen Relegationsplatz zur Verbandsliga, nehmen diese an der Relegation zur Verbandsliga Mitte teil.

 
Für die Verbandsliga Mitte und die Gruppenliga Gießen/Marburg gilt:
  • Die Mannschaften, die einen direkten Abstiegsplatz belegen, werden auf die Anzahl der definierten Absteiger dieser Klasse angerechnet.
  • Sollte eine Mannschaft an der Relegation zum Klassenerhalt teilnehmen und diesen nicht realisieren, ist § 58 Nr. 3 Spielordnung nicht anwendbar, d. h. für die Mannschaft des FC Ederbergland II kann keine andere nachrücken.
 
Für die Kreisoberliga Waldeck/Frankenberg gilt:
  • In dieser Spielklasse wird mit Richtzahl gespielt. Sollten die Mannschaften des FC Ederbergland oder der SG Oberes Edertal einen direkten Abstiegsplatz in der Gruppenliga Gießen/Marburg belegen, werden diese auf die Zahl der Absteiger aus höheren Klassen hinzuaddiert.
  • Für die Berechnung der tatsächlichen Absteiger gelten die oben aufgeführten Definitionen der Nr.8 (für alle Klassen mit Richtzahlen gilt).
  • Sollte die Richtzahl überschritten werden, spielt die Kreisoberliga Waldeck/Frankenberg mit erhöhter Klassenstärke.
Spielgeschehen Kreise Waldeck und Frankenberg
Kreisoberliga
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit den Kreisligen A Nord und Süd
Kreisligen A
  • Gruppe Nord: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga B Gr. Nord
  • Gruppe Süd: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga B Gr. Süd
  • Die Anzahl der Absteiger aus der Kreisoberliga wird hälftig auf die beiden Gruppen verteilt.
  • Sollten aus der Kreisoberliga 3 oder 5 Mannschaften absteigen, wird der Gruppe Süd eine Mannschaft mehr zugeordnet als der Gruppe Nord.
Kreisligen B
  • Gruppe Nord: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga C Gr. Nord
  • Gruppe Süd: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 14
  • Relegation mit Kreisliga C Gr. Süd
Kreisligen C
  • Gruppe Nord: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe Süd: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • In den Kreisligen C besteht die Möglichkeit des Spielens im Norweger-Modell oder im Modell „Bernhardt“.

Veröffentlicht am 1. August 2025

Gruppenligen
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Gruppe 2: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Aufstiegsrunde (1 Gruppe) mit Kreisoberliga Kassel, Werra-Meissner, Schwalm-Eder, Waldeck, und Hofgeismar/Wolfhagen um 1 freien Platz in den Gruppenligen
  • Die Anzahl der Absteiger wird hälftig auf beide Spielklassen verteilt.
  • Sollten aus der Verbandsliga 0, 2, 4 oder 5 Mannschaften absteigen, steigt aus der Gruppe 2 eine Mannschaft mehr als aus der Gruppe 1 ab.
  • Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Klassenstärke von 32 Mannschaften in Summe nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Aufstiegsrunde.
Kreis Hofgeismar / Wolfhagen
Kreisoberliga
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 14
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 14
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 13
  • Relegation mit Kreisliga C
  • SG Ersen/Ostheim/Zwergen/Liebenau II ist Absteiger (Rückzug)
Kreisliga C
  • 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es kann nach Norweger-Modell gespielt werden.
 
Kreis Kassel
Kreisoberliga
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen A Gr. 1 und Gr. 2
  • • Der Letztplatzierte steigt ab, für jeden Absteiger aus der Gruppenliga steigt eine weitere Mannschaft ab, bis max. 5 Absteiger.
Kreisliga A
  • Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • keine Relegation mit Kreisligen B
  • Bei bis zu 3 Absteigern aus der Kreisoberliga steigt aus beiden Gruppen jeweils 1 Mannschaft ab.
  • Bei mehr als 3 Absteigern aus der Kreisoberliga steigen aus beiden Gruppen jeweils 2 Mannschaften ab.
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Gruppe 2: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Die zwei Zweitplatzierten ermitteln per Entscheidungsspiel auf neutralem Platz einen dritten Aufsteiger in die Kreisliga A.
  • CSC 03 Kassel II ist Absteiger (Rückzug)
Kreisliga C
  • 12 Mannschaften, 3 Aufsteiger
  • Es kann nach Norweger-Modell gespielt werden.
 
Kreis Schwalm-Eder
Kreisoberliga
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Aufstiegsspiele mit Kreisligen A Gr. 1 und Gr. 2
  • Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Zahl 15 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus den Aufstiegsspielen.
Kreisligen A
  • Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Aufstiegsspiele mit Kreisligen B Gr. 1, Gr. 2 und Gr. 3 um einen weiteren Platz in der Kreisliga A
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 3: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Werra-Meissner
Kreisoberliga
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 9 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 9 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • In den beiden Kreisligen C besteht die Möglichkeit des Spielens im Modell „Bernhardt“.

Veröffentlicht am 4. August 2025

Gruppenliga
  • 18 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisoberligen Süd, West und Nord
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
 
Kreisoberligen
Kreisoberliga Süd
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen A Gießen und Gießen/Alsfeld
Kreisoberliga West
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen A Dillenburg und Wetzlar
Kreisoberliga Nord
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen A Marburg und Biedenkopf
 
Kreis Alsfeld
Kreisliga A Gießen/Alsfeld
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen B Gießen/Alsfeld und Gießen Gr. 3
Kreisliga B Gießen/Alsfeld
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es besteht die Möglichkeit des Spielens im Norweger-Modell und im Modell „Bernhardt“.
 
Kreis Biedenkopf
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Dillenburg
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. A und Gr. B
Kreisligen C
  • Gruppe A: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe B: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • In beiden Gruppen kann nach Norweger-Modell und Modell „Bernhardt“ gespielt werden.
 
Kreis Gießen
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen B Gr. 1 und Gr. 2
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 3: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • In den Kreisligen B besteht die Möglichkeit des Spielens im Norweger-Modell und im Modell „Bernhardt“.
 
Kreis Marburg
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen B Gr. 1, Gr. 2 und Gr. 3
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 3: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • In den Kreisligen B besteht die Möglichkeit des Spielens im Modell „Bernhardt“.
 
Kreis Wetzlar
Kreisliga A
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger

Veröffentlicht am 4. August 2025

 

 

Gruppenliga
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Beim Abstieg von 3 Absteigern wird jeder Kreisoberliga ein Absteiger zugeordnet. Weitere Absteiger werden in die zugeordneten Kreisoberligen eingeteilt. Dies gilt auch bei weniger als 3 Absteigern.
  • Relegation mit Kreisoberligen Gr. Nord, Gr. Mitte und Gr. Süd
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
 
Kreisoberligen
  • Nord: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Mitte: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Süd: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Aufstiegsrunde (1 Gruppe) der Kreisligen A Nord, Mitte, West, Ost und Süd um einen freien Platz in den Kreisoberligen
  • Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Klassenstärke von 48 Mannschaften in Summe nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Aufstiegsrunde.
Kreisligen A
Gruppe Nord
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen Hersfeld/Rotenburg Gr. 1 und Gr. 2
Gruppe Mitte
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit dem Tabellendritten der Aufstiegsrunde der Kreisligen B Mitte
Gruppe Ost
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B Ost
Gruppe West
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B West
Gruppe Süd
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B Süd
 
Kreisligen B
Hersfeld/Rotenburg Gr. 1
  • 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es besteht die Möglichkeit des Spielens im Modell „Bernhardt“.
Hersfeld/Rotenburg Gr. 2
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es besteht die Möglichkeit des Spielens im Modell „Bernhardt“.
Gruppe Mitte
  • 20 Mannschaften, 2 Aufsteiger
  • Anwendung des alternativen Spielmodells:
    • KLB Lauterbach: 10 Mannschaften
    • KLB Hünfeld: 10 Mannschaften
    • Aufstiegsrunde: 10 Mannschaften
    • Platzierungsrunde: 10 Mannschaften
Gruppe Ost
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C Ost
Gruppe West
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C West
Gruppe Süd
  • 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C Süd
Kreisligen C
Gruppe Ost
  • 7 Mannschaften, 1 Aufsteiger
Gruppe West
  • 8 Mannschaften, 1 Aufsteiger
Gruppe Süd
  • 9 Mannschaften, 1 Aufsteiger

Veröffentlicht am 4. August 2025

Gruppenliga Ost
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Die 4 Tabellenzweiten der Kreisoberligen Büdingen, Gelnhausen, Hanau und Offenbach spielen in einer Vorqualifikation in jeweils einem Spiel die beiden Teilnehmer der Relegationsrunde aus.
  • Relegation mit den Siegern der Vorqualifikation und dem Vertreter der Gruppenliga Frankfurt Ost
Gruppenliga West
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit Kreisoberligen Frankfurt, Friedberg und Hochtaunus
 
Kreis Büdingen
Kreisoberliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Frankfurt
Kreisoberliga
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit Kreisligen A Gr. 1 und Gr. 2
Kreisligen A
  • Gruppe 1: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger
  • Gruppe 2: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen B Gr. 1 und Gr. 2
  • Die Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen wird in der Summe auf 34 festgeschrieben.
  • Die Anzahl der Absteiger wird hälftig auf die beiden Spielklassen verteilt.
  • Sollten aus der Kreisoberliga 3 oder 5 Mannschaften absteigen, wird über ein Entscheidungsspiel zwischen den Vor- bzw. Drittletzten der beiden Gruppen ein zusätzlicher Absteiger ermittelt.
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger
  • Gruppe 2: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
  • Die Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen wird in der Summe auf 34 festgeschrieben.
  • Die Anzahl der Absteiger wird hälftig auf die beiden Spielklassen verteilt.
  • Sollten aus den Kreisligen A drei (3) Mannschaften absteigen, wird über ein Entscheidungsspiel zwischen den Vorletzten der beiden Gruppen ein zusätzlicher Absteiger ermittelt.
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Friedberg
Kreisoberliga
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Verlierer-Entscheidungsspiel Kreisliga B
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Die Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen wird in der Summe auf 32 festgeschrieben.
  • Die beiden Tabellzweiten ermitteln in einem Entscheidungsspiel einen weiteren Aufsteiger in die Kreisliga A.
  • Der Verlierer des Entscheidungsspiels bestreitet die Relegation zur Kreisliga A
  • Relegation Kreisligen B Gr. 1 und Gr. 2 mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 12 Mannschaften, 2 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 2 Aufsteiger
  • In den beiden Kreisligen C besteht die Möglichkeit des Spielens im Norweger-Modell und im Modell „Bernhardt“.
 
Kreis Gelnhausen
Kreisoberliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
  • Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C
  • Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga C
  • 13 Mannschaften, 2 Aufsteiger
  • Es kann nach Norweger-Modell und Modell „Bernhardt“ gespielt werden.
 
Kreis Hanau
Kreisoberliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl: 17
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
  • Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 17 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C
  • Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 17 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga C
  • 19 Mannschaften, 3 Aufsteiger
 
Kreis Hochtaunus
Kreisoberliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga A
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 18 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga A
  • 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger
  • Es kann nach Modell „Bernhardt“ gespielt werden.
 
Kreis Offenbach
Kreisoberliga
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen A Gr. 1und Gr. 2
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisligen A
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen B Gr. 1 und Gr. 2 um insgesamt einen Platz in den Kreisligen A
  • Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 32 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisligen B
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2 um insgesamt einen Platz in den Kreisligen B
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Gesamtzahl 32 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger

Veröffentlicht am 4. August 2025

Gruppenliga
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger – Richtzahl 17
  • Relegation mit den Kreisoberligen Bergstraße, Darmstadt/Groß-Gerau und Dieburg/Odenwald
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Verbleib/Aufstieg.
 
Kreisoberligen
Kreisoberliga Bergstraße
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga A
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisoberliga Darmstadt/Groß-Gerau
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen A Darmstadt und Groß-Gerau
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisoberliga Dieburg/Odenwald
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit den Kreisligen A Dieburg und Odenwald
 
Kreis Bergstraße
Kreisliga A
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga C
  • 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen D Gr. 1 und Gr. 2
  • Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation.
Kreisligen D
  • Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es kann nach Modell „Bernhardt“ gespielt werden.
 
Kreis Darmstadt

Für die Kreisligen A, B und C gilt:
Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation.

Kreisliga A
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga C
Kreisliga C
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga D
  • SV Weiterstadt II (Rückzug) ist Absteiger
Kreisliga D
  • 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger
 
Kreis Dieburg
Kreisliga A
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga C
Kreisliga C
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga D
Kreisliga D
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Groß-Gerau

Für die Kreisligen A und B gilt:
Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation.

Kreisliga A
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. Nord und Gr.Süd
Kreisligen C
  • Gruppe Nord: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe Süd: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Odenwald
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga C
Kreisliga C
  • 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es kann nach Modell „Bernhardt“ gespielt werden.

Veröffentlicht 1. August 2025

Gruppenliga
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
  • Aufstiegsspiele mit Kreisoberligen Maintaunus, Wiesbaden, Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg.
 
Kreis Limburg-Weilburg
Die bisherige 2. Kreisklasse wird zur Saison 2026/27 in eine neuzugründende Kreisliga D überführt.
Kreisoberliga
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisligen C Gr. 1, Gr. 2 und Gr. 3
  • Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel. Die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Verbleib/Aufstieg.
  • FC Zaza Weilburg (Rückzug) ist 1. Absteiger
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 3: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
 
Kreis Maintaunus
Kreisoberliga
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
  • keine Relegation mit Kreisligen C
Kreisligen C
  • Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Die zwei Zweitplatzierten ermitteln einen dritten Aufsteiger in die Kreisliga B
 
Kreis Rheingau-Taunus
Kreisoberliga
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 15
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit den Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
Kreisliga C
  • Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger
  • Es kann nach Norweger-Modell und Modell „Bernhardt“ gespielt werden.
 
Kreis Wiesbaden
Kreisoberliga
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga A
Kreisliga A
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga B
Kreisliga B
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga C
Kreisliga C
  • 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger – Richtzahl 16
  • Relegation mit Kreisliga D
Kreisliga D
  • 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger

Veröffentlicht am 1. August 2025

Auf- und Abstiegsrechner

In vielen Spielklassen des Hessischen Fussball-Verbandes wird mit sogenannten Richtzahlen gearbeitet.  Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert. Die Zahl der tatsächlichen Absteiger in nachgeordneten Spielklassen ist von der Anzahl der direkten Absteiger aus übergeordneten Spielklassen abhängig und wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt:

 Zahl der Mannschaften zu Beginn
minusAufsteiger in höhere Klasse
plusAbsteiger aus höherer Klasse
plusAufsteiger aus unteren Klassen
ergibtZahl neuer Mannschaften
minusangegebene Richtzahl
ergibtAnzahl der tatsächlichen Absteiger

Welche Auswirkungen dies auf die einzelnen Spielklassen hat, kann mit dem Auf- und Abstiegsrechner auf einen Blick ermittelt werden. In der zum Download zur Verfügung gestellten Datei können die Auf- und Absteiger der einzelnen Spielklassen eingetragen werden. Die Datei beinhaltet jeweils einen Karteireiter für die Verbandsklassen, die Gruppenligen und die einzelnen Kreise. Zur Auswahl klicken Sie bitte auf die Bezeichnungen im unteren Teil der Datei.

Auf- und Abstiegsrechner Saison 2025/26 (Stand: 24.10.2025)

Durchführungsbestimmungen

 

1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durchführungsbestimmungen durchgeführt.

2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:

    1. Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.

    2. Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag) gemäß § 13 Satz 3 Spielordnung. Die Wahl des Spieltages gilt für alle Heimspiele der Saison. Spielverlegungen auf einen anderen Tag müssen mit der Gastmannschaft abgesprochen werden.

    3. Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und im Rahmenterminkalender veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf Verbandsebene.

3. Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko (§ 17 HFV-Spielordnung)
Pflichtspiele, bei denen aufgrund aktueller Erkenntnisse der zuständigen Ordnungsbehörde oder des Klassenleiters die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird, können vom Klassenleiter o. V. i. A. bis zu vier Tage vor dem Spieltermin auf einen möglichst in der Nähe liegenden Platz, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, verlegt werden. Darüber hinaus kann auch aus vorgenannten Gründen eine Terminänderung erfolgen.

4. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen. 

5. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.

6. Rahmenbedingungen Verbandsspielklassen (§ 28 Spielordnung)
Trainer der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga) Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
Bei Vereinen mit Trainer-Gespannen muss mindestens einer der Trainer über die erforderliche Trainer B-Lizenz verfügen.
Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben. 

7. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.

Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).

8. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Hessenliga erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.

9. Eine etwaige Stellungnahme zum Feldverweis gem. § 88 Nr. 1 Spielordnung ist an den für die Spielklasse zuständigen Klassenleiter und den Einzelrichter zu senden.

10. Die Vereine sind verpflichtet, am gemeinsamen Liga-Sponsoring der LOTTO-Hessenliga teilzunehmen und eine Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga mit dem HFV abzuschließen, welche grundsätzliche Voraussetzungen bezüglich der Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga sowie die relevanten Punkte der Zusammenarbeit des im Rahmen des Wettbewerbs stattfindenden Ligasponsorings regelt. Der HFV kann die Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga vom Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung und der Erfüllung der in den vorliegenden Durchführungsbestimmungen sowie der abzuschließenden Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga genannten Voraussetzungen abhängig machen (§ 10 SpO).

11. Trikottausch
Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten muss in der LOTTO-Hessenliga der Gastverein, sofern erforderlich, die Trikots tauschen. Diese Absprache ist im Zusammenhang mit der Trikotwerbung des Heimvereins zu sehen.

12. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV – ordnungsgemäßer Platzaufbau – wird besonders hingewiesen.

13. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine, die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

14. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durchführungsbestimmung zu § 52 – Unbespielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.

15. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.

16. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.

17. Ergebnismeldungen:
Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
In den Fällen, wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen, die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.

18. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fußball.de, durch die Vereine der LOTTO-Hessenliga zu pflegen.

Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05. Juli 2025 in Kraft.

Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen

 

1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durchführungsbestimmungen durchgeführt.

2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:

    1. Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.

    2. Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag) gemäß § 13 Satz 3 Spielordnung. Die Wahl des Spieltages gilt für alle Heimspiele der Saison. Spielverlegungen auf einen anderen Tag müssen mit der Gastmannschaft abgesprochen werden.

    3. Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und im Rahmenterminkalender veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf Verbandsebene.

3. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen.

4. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.

5. Rahmenbedingungen Verbandsspielklassen (§ 28 Spielordnung)
Trainer der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga) Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
Bei Vereinen mit Trainer-Gespannen muss mindestens einer der Trainer über die erforderliche Trainer B-Lizenz verfügen.
Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben.

6. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.

Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).

7. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Hessenliga erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.

8. Eine etwaige Stellungnahme zum Feldverweis gem. § 88 Nr. 1 Spielordnung ist an den für die Spielklasse zuständigen Klassenleiter und den Einzelrichter zu senden.

9. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV – ordnungsgemäßer Platzaufbau – wird besonders hingewiesen.

10. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine, die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

11. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durchführungsbestimmung zu § 52 – Unbespielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.

12. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.

13. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.

14. Ergebnismeldungen:
Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
In den Fällen, wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.

15. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fußball.de, durch die Vereine zu pflegen. 

Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05. Juli 2025 in Kraft.

Hier
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1. Die 32 Fußballkreise melden ihren Vertreter des Kreispokalwettbewerbs 2024/25 bis spätestens 15. Juli 2025 an den Pokalspielleiter. Voraussetzung für die Teilnahme der Vereine am Krombacher-Hessenpokal 2025/26 ist die Meldung zur Pokalteilnahme im Meldebogen für die Spielserie 2025/26 gemäß 32 Nr. 1 Spielordnung des HFV.

Sollte sich ein Kreispokalsieger die Teilnahme am Hessenpokal bereits als Meister der Hessenliga gesichert haben oder keine Teilnahmemeldung für die Spielserie 2025/26 erfolgen, so wird das Startrecht des Kreispokalsiegers an der 1. Pokalrunde an den jeweiligen Verlierer des Kreispokalendspieles übertragen. Kann ein Kreispokalsieger nicht rechtzeitig ermittelt werden, da die Austragung der Spiele bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich unmöglich oder unzumutbar ist, so entscheidet das Los darüber, wer unter den zum Zeitpunkt des Wettbewerbs verbliebenden Teilnehmern zur Teilnahme an der 1. Pokalrunde des Hessenpokals berechtigt ist. Das Losverfahren ist vom zuständigen Kreisorgan durchzuführen.

2. An der 1. Pokalrunde nehmen die 32 Kreispokalsieger gemäß Nr. 1 teil.

Die Auslosung der 1. Pokalrunde erfolgt im Rahmen einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauerei und unter der Leitung des HFV.

Die 32 Mannschaften werden nach geographischen Gesichtspunkten für die Auslosung der 1. Pokalrunde auf 8 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 8 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien gelost. Dies ergibt für die 1. Pokalrunde 16 Partien. Die jeweiligen Sieger der Partien qualifizieren sich für die 2. Pokalrunde.

3. An der 2. Pokalrunde nehmen die 16 Sieger aus der 1. Pokalrunde teil.

Die Auslosung der 2. Pokalrunde erfolgt zunächst aus den 16 Siegern der 1. Pokalrunde. Diese 16 Sieger werden erneut nach geographischen Gesichtspunkten auf 4 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 4 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien, also insgesamt 8 Partien, gelost. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für die 3. Pokalrunde.

Weiterhin werden folgende 8 Mannschaften als weitere Teilnehmer für die 3 .Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals gesetzt:
Hessische Vertreter der 3.Liga 2024/25:
Namentlich: SV Wehen-Wiesbaden (1)
Hessische Vertreter der Regionalliga Südwest 2024/25:
Namentlich: SG Barockstadt Fulda-Lehnerz (2), FSV Frankfurt (3), KSV Hessen Kassel (4), Kickers Offenbach (5), TSV Steinbach-Haiger (6), FC Gießen (7)
Meister Lotto-Hessenliga 2024/25:
Namentlich: FSV Fernwald (8)

4. An der 3. Pokalrunde (Achtelfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger aus der 2. Pokalrunde und die unter Punkt 3 aufgeführten gesetzten Mannschaften teil. Die Auslosung der 3. Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals erfolgt mit insgesamt 16 Mannschaften in zwei Lostöpfen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Lostopf 1:

Die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger der 2. Pokalrunde.

Lostopf 2:
Die unter Punkt 3 aufgeführten und gesetzten Mannschaften

Aus diesen 2 Lostöpfen werden die 8 Begegnungen für die 3. Pokalrunde gelost, wobei jeder Mannschaft aus Topf 1 jeweils eine Mannschaft aus Lostopf 2 zugelost wird. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für die 4. Runde des Krombacher Hessenpokals.

5. An der 4. Pokalrunde (Viertelfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die 8 Sieger des Achtelfinales (3. Pokalrunde) teil.
Die Auslosung des Viertelfinales erfolgt aus den 8 Siegern des Achtelfinales (3. Pokalrunde). Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Dies ergibt 4 Viertelfinalspiele. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für das Halbfinale.

6. An der 5. Pokalrunde (Halbfinale) des Krombacher Hessenpokals nehmen die 4 Sieger des Viertelfinales teil.
Die Auslosung des Halbfinales erfolgt aus den 4 Siegern des Viertelfinales. Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Aus den Siegern dieser Partien ergibt sich die Finalpaarung.

Die Auslosung des Achtelfinales, Viertelfinales und Halbfinales erfolgt auf einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauereigruppe und unter Aufsicht des Klassenleiters des Hessenpokals des Hessischen Fußball-Verbandes.

Am Finale des Krombacher Hessenpokals nehmen die beiden Sieger der Halbfinale teil. Der Finalspieltag des Krombacher Hessenpokals wird durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung festgelegt. Über den Endspielort des Hessenpokalfinales entscheidet das Präsidium auf Vorschlag des Verbandsfußballwartes.

Der Sieger des Krombacher Hessenpokales nimmt in der Folgesaison am DFB-Pokal 2026/27 teil. Sollte sich der Sieger des Krombacher Hessenpokals bereits über einen anderen Weg für den DFB-Pokal 2026/27 qualifiziert haben, geht das Startrecht auf den unterlegenen Finalgegner über.

Die Regelung hinsichtlich des Heimrechts der jeweiligen Partien ist § 76 Spielordnung des Hessischen Fußball-Verbandes zu entnehmen. Endet ein Spiel des Krombacher Hessenpokals nach der regulären Spielzeit unentschieden, entfällt gemäß Anhang zu Satzung und Ordnungen Durchführungsbestimmungen Spielordnung zu § 77 Pokalspiele die Verlängerung und das Spiel wird sofort durch ein Elfmeterschießen entschieden.

Der Abschluss einer Teilnahmevereinbarung ist Voraussetzung zur Teilnahme am Krombacher Hessenpokal. Diese Teilnahmevereinbarung wird den teilnehmenden Vereinen durch die Geschäftsstelle übersandt und ist im Original durch eine zeichnungsberechtigte Person des federführenden Vereins zu unterschreiben.

Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 05.07.2025 in Kraft.

Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen

Nachstehend aufgeführte Modelle sollen vermeiden, dass

  • Mannschaften wegen massiver Spielernot wegbrechen,
  • Spiele wegen nicht ausreichender Spielerzahl ausfallen
  • Mannschaften nach § 66 Spielordnung zwangsweise aus dem Wettbewerb ausscheiden wegen insgesamt 3 Fällen eines Spielabbruchs in Unterzahl (§ 65 Spielordnung) und/oder des Nichtantretens, genehmigtes Nichtantretens (§ 64 Spielordnung).

Weiterhin können hiermit Spielzeiten überbrückt werden, um dem Nachwuchs eine Spielmöglichkeit in der nächster Saison zu erhalten.

1. Rahmenbedingungen

  1. Es wird mit 11er- oder 9er-Mannschaften auf Spielfeld mit normaler Größe gespielt.
    Die Mannschaftsstärke beider Mannschaften richtet sich nach der kleineren Mannschaftsstärke.
    Bei Spielen 9 gegen 9 beträgt die Spielzeit 2 x 35 Minuten.
  2. Auch Mannschaften mit verminderter Mannschaftsstärke finden nach § 26 Spielordnung Anrechnung auf SR-Pflichtsoll.
  3. Für die Anzahl der Auswechslungen gelten die Bestimmungen des § 54 Spielordnung.
  4. Sowohl im Norweger-Modell als auch im Modell „Bernhardt“ finden die §§ 60, 61 Spielordnung für alle unteren Mannschaften Anwendung.
  5. Die Kriterien für den Spielabbruch nach § 65 Spielordnung richten sich nach der Mannschaftstärke zu Beginn des Spieles.
  6. Das Ausscheiden aus dem Wettbewerb nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung wegen insgesamt 3 Fällen von
    • Spielabbruch in Unterzahl (§ 65 Spielordnung)
    • Nichtantreten, genehmigtes Nichtantreten (§ 64 Spielordnung)
    bleibt bestehen.

2. Modell „Reserve-Flex“

  1. Das Modell wird nur in Reserven außer Konkurrenz gespielt.
  2. Die Vereinbarung über die Mannschaftsstärke ist jederzeit (vor Saisonbeginn, auch kurz vor Spielbeginn) möglich.
    Bei verminderter Mannschaftsstärke ist dies vor Spielbeginn von beiden Mannschaftsverantwortlichen gemeinsam dem Schiedsrichter mitzuteilen.
    Der SR trägt das im Spielbericht unter „Sonstige Vorkommnisse“ ein. Es sollte immer mit der maximal möglichen Mannschaftsstärke gespielt werden.
    Bei 9er-Mannschaften dürfen maximal 11 Spieler auf dem Spielbericht stehen, da sonst ein Spielen mit 11 möglich ist.
  3. § 61 Spielordnung (Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften) findet keine Anwendung, da es in diesen Spielklassen kein Aufstiegsrecht gibt.

3. Norweger-Modell

  1. Das Modell wird in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im jeweiligen Kreis gespielt.
  2. Die Mannschaftsstärke muss im Meldebogen vor der Runde angezeigt werden.
    Mannschaften, die mit verminderter Spielerzahl spielen wollen, werden der niedrigsten Spielklasse in Konkurrenz auf Kreisebene zugeordnet. Die Mannschaftsstärke in der niedrigsten Spielklasse kann zu Beginn des Jahres geändert werden.
    Mannschaften mit verminderter Stärke dürfen nicht aufsteigen.
  3. Übergeordnete Spielklassen können bis 15.06. mit Relegationsteilnehmern auf Sollgröße aufgefüllt werden, wenn eine 11er Mannschaft in das Norweger-Modell wechselt. Sollten in der untersten Spielklasse in Konkurrenz, die nach Norweger-Modell spielt, maximal 4 (vier) 11-er Mannschaften zugeteilt sein, werden diese (wenn möglich) in andere Gruppen mit 11-er Mannschaften oder höhere Spielklassen integriert, um möglichst viele Spiele mit 11 gegen 11 zu spielen.
  4. Mannschaften in Konkurrenz können nach beschlossenem Spielgeschehen nicht auf das Norweger-Modell umsteigen (Spielwertung bei Rückzug, Anzahl Auf- und Absteiger) => realistische Einschätzung Vereine, Prüfung durch KFW
  5. 9er-Mannschaften werden nicht auf den Unterbau nach § 27 Spielordnung angerechnet (analog zu Reserve-SG)

4. Modell „Bernhardt“

  1. Das Modell kann nur in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im Kreis gespielt werden.
  2. Die Genehmigung für das Spielen mit verminderter Spielerzahl wird durch den Klassenleiter mind. 2 Tage vor dem Spiel erteilt.
    Die beantragende Mannschaft darf maximal 11 Spieler auf dem Spielbericht eintragen (sonst wäre ja ein Spielen mit 11 möglich).
  3. Mannschaften, die mehr als 4 Mal ein Spielen mit verminderter Anzahl beantragt haben, verlieren ihr Aufstiegsrecht, können aber weiterhin am Spielbetrieb der Spielklasse teilnehmen.

5. Anwendung und Veröffentlichung im Spielgeschehen

  1. In der untersten Spielklasse in Konkurrenz kann sowohl nach dem Norweger-Modell, dem Modell „Bernhardt“ als auch einer Kombination der beiden Modelle gespielt werden.
    Die angewendeten Spielmodelle müssen im vom HFV veröffentlichten Spielgeschehen aufgeführt sein, um Rechtssicherheit für alle Vereine der jeweiligen Spielklasse zu gewährleisten.

§ 26 SpO: Schiedsrichterpflichtsoll

Mit Beginn der Spielzeit 2022/23 tritt die auf dem Verbandstag 2021 beschlossene Spielordnung in Kraft. Damit einhergehend werden auch die Kriterien für die Berechnung des Schiedsrichter-Pflichtsolls neu definiert.

Videos für Vereine und Schiedsrichter

In diesem Bereich finden Sie Informationsvideos über die Änderungen. Einige der Videos zeigen Praxisbeispiele aus den vergangenen Spielzeiten, deren Berechnungen mit den neuen Regularien durchgeführt wurden.
Sie können sich die Videos ansehen, indem Sie auf den Link neben den Bildern klicken. Alternativ können Sie die Videos auch herunterladen. Klicken Sie hierzu mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen die Option „Speichern unter“.

 

EXCEL-Datei für die Vorabberechnung durch die Vereine

Durch das Ausfüllen der vorstehenden EXCEL-Datei können Vereine/Spielgemeinschaften die Anzahl der Spielleitungen ermitteln, die ihre Schiedsrichter erbringen müssen, damit der Verein das Schiedsrichter-Pflichtsoll erfüllt.
Bilden Vereine bei der 1. Herren-Mannschaft eine Spielgemeinschaft, füllt der federführende Verein der Herren-SG den Karteireiter „SR-Soll“ aus und ergänzt in den Karteireitern „SG-Partner1“ bis „SG-Partner4“ die Mannschaften oder die Beteiligung der SG-Partner der Herren-SG.
Auf dem Karteireiter „SR-Soll“ wird die Anzahl der durch die Schiedsrichter der Senioren-SG zu erbringenden Spielleitungen kumuliert angezeigt.
Die Datei enthält die ab dem 01.07.2025 gültigen Berechnungsgrundlagen, d. h. auch bei mehreren gemeldeten Mannschaften im Bereich der D-Junioren und D-Juniorinnen wird jeweils nur 1 gemeldete Mannschaft für die Berechnung der zu erbringenden Spielleitungen herangezogen.

Vorabrechnung durch die Vereine

§ 61 SpO: Einsatz in unteren Mannschaften

Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder der Kreisligen

Mit Änderung auf dem Verbandstag im September 2021 hat der Verbandsspielausschuss die Auslegung des § 61 Spielordnung Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder der Kreisligen definiert.

Zu beachten ist besonders, dass mit Beginn der Saison 2015/16 für den Einsatz nach Spielen der Hessenliga § 61 Spielordnung ebenfalls gilt

Nachdem in letzter Zeit vermehrt Anfragen bezüglich der Auslegung der Definition der letzten 4 Spiele des § 61 der Spielordnung aufgekommen sind, hier die Klarstellung durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.

Die letzten vier Meisterschaftsspiele sind die Spiele, die laut Spielplan, der vor dem Beginn der Meisterschaftsrunde durch den Klassenleiter an die Vereine ausgegeben wird, ausgewiesenen Spiele.
Nur für diese Spiele ist neben Ziffer 1 auch Ziffer 2 des § 61 anzuwenden, d. h. in diesen Spielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als sechs gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

Fällt ein Nachholspiel aus der Vor- oder Rückrunde oder ein komplett verlegter Spieltag in den Zeitraum der letzten vier Meisterschaftsspiele nach Spielplan, ist für den Einsatz von Spielern aus höheren Mannschaften nur Ziffer 1 des § 61 zu beachten. Dies bedeutet, es dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

Folgendes Beispiel soll die Einsatzregularien noch einmal verdeutlichen:
Laut Spielplan finden am 10.5., 17.5., 25.5. und 29.5. die letzten 4 Spiele der unteren Mannschaft statt. Am 22.5. wird ein Nachholspiel oder Nachholspieltag der unteren Mannschaft angesetzt.

In dem Nachholspiel bzw. Nachholspieltag am 22.5. dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft zum Einsatz kamen. Die Anzahl der Einsätze in der höheren Mannschaft in der Rückrunde spielt keine Rolle.

In den anderen Spielen am 10.5., 17.5., 25.5. und 29.5. dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als 6 gewerteten Spielen in der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

§ 108 Spielordnung und § 15 DFB-Spielordnung

Gemäß § 108 Spielordnung kann ein Gastspieler, der im Übrigen „Testspieler“ heißen müsste, in Freundschaftsspielen eines anderen Vereins mitwirken.

Die Teilnahme beschränkt sich allerdings, abstellend auf § 4 Nr. 3 Spielordnung, nur auf zwischen den Vereinen frei vereinbarte Spiele (Freundschaftsspiele oder Spiele in einer Auswahl). Allerdings sind diese Freundschaftsspiele nicht in einer Spielrunde organisiert. Es sind reine Testspiele, die die Vereine im Zuge der Vorbereitung auf eine neue Spielzeit oder als Vorbereitung auf die Rückrunde bestreiten.

Diese Gastspieler (Testspieler) dürfen gemäß § 108 Nr. 5 Spielordnung an Turnierspielen nicht teilnehmen. Bei Turnieren wird nicht unterschieden zwischen Veranstaltungen, die an einem Tag stattfinden oder über mehrere Tage durchgeführt werden.

Spielrunden im Bereich der Reserven außer Konkurrenz oder Spiele im Bereich des Norweger Modells fallen nicht unter die Regularien des § 108 Spielordnung. Dies gilt auch für die Spielrunden im Frauenbereich, wenn in Kleinfeldrunden ohne Aufstiegsrecht von der normalen Mannschaftsstärke (11er-Teams) abgewichen wird. Hier können keine Gastspielerlaubnisse ausgestellt werden.

Regelungen für den AH-Bereich sind dem Anhang der Satzung zu entnehmen.

Anwendung gelb-rote Karte

Mit Beginn der Saison 2025/26 findet in allen Alters- und Spielklassen die gelb-rote Karte Anwendung.

Erhält ein Spieler in einem Spiel der Junioren oder Juniorinnen eine gelb-rote Karte, so ist dieser nur für den Rest des aktuellen Spiels ausgeschlossen, führt aber nicht zu einer Sperre (§ 50 Jugendordnung). 

Ein Feldverweis mittels gelb-roter Karte bei Meisterschafts- und Pokalspielen der Herren und Frauen (auch Reserven außer Konkurrenz) zieht eine automatische Sperre nach sich. Die Bestimmungen hierzu sind in § 84 Nr. 3 Spielordnung wie folgt geregelt:

Wird ein Spieler in einem Pflichtspiel der Herren oder Frauen gemäß § 4 Nr. 2 Spielordnung infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für das nächste Pflichtspiel der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt.

Die Ableistung der automatischen Sperre erfolgt über gewertete Spiele der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte.

Für Pflichtspiele der Herren und Frauen des gleichen Wettbewerbs anderer Mannschaften beträgt die Sperre längstens 7 Tage, sofern sie nicht in der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, vorher abgeleistet wurde.

Bei einem Vereinswechsel während einer laufenden Sperre mittels gelb-roter Karte hat der Spieler den aufnehmenden Verein über die laufende Sperre zu informieren.
Die existierende Sperre ist bei einem Vereinswechsel ab Spielrechtserteilung für Pflichtspiele der Mannschaft der höchsten Herren- bzw. Frauen-Spielklasse im Ursprungswettbewerb gültig und kann auch nur dort abgeleistet werden.
Der aufnehmende Verein hat den Klassenleiter dieser Spielklasse zwecks Übertragung der Sperre zu informieren.

Die nachstehende Übersicht soll die Anwendung der Sperre bei den Herren und Frauen erläutern:

 

gelb-rot in Meisterschaftsspiel
Sperre für andere Mannschaften in Meisterschaftmax. 7 Tage
Sperre für PokalspieleNein
gelb-rot bei Kreispokal
Sperre bei nächstem Spiel KreispokalJa
Sperre für andere Mannschaften in Kreispokalmax. 7 Tage
Sperre für Hessen-PokalNein
Sperre für MeisterschaftsspieleNein
Sperre für Freundschaftsspiele, Turnierenein
gelb-rot bei Hessenpokal
Sperre bei nächsten Spiel HessenpokalJa
Sperre für KreispokalNein
Sperre für MeisterschaftsspieleNein
Sperre für Freundschaftsspiele, Turnierenein
  
gelb-rot bei anderen Wettbewerben
und bei Spielen der Ü-Mannschaften
keine Sperre

Durch den Eintrag der gelb-roten Karte im elektronischen Spielbericht wird durch das DFBnet automatisch eine Sperre von einem Spiel für die Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, erzeugt. Auch die Sperre von 7 Tagen für andere Mannschaften wird automatisch generiert.

Gibt der Schiedsrichter den nächsten Spielbericht der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, frei, wird automatisch die Ableistung der Sperre generiert (wie bei Feldverweisen mittels roter Karte).

Sollte das nächste Spiel der Mannschaft aufgrund einer Spielabsage gewertet werden, muss die Ableistung durch den Klassenleiter erfasst werden.

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga

  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die zweite Mannschaft spielt am 15.3. in der Meisterschaft

  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt
  • der des Feldes verwiesene Spieler ist in der zweiten Mannschaft gesperrt

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die zweite Mannschaft hat in der Zeit vom 15.3. bis 21.3. kein Meisterschaftsspiel

  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt
  • der des Feldes verwiesene Spieler darf in der zweiten Mannschaft am 22.3. wieder spielen, da die Frist von 7 Tagen vorüber ist

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag)

  • für dieses Spiel ist der des Feldes verwiesene Spieler automatisch gesperrt.

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 18.3. (Wochentag) und
die zweite Mannschaft ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 21.3.

  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für das Spiel der Hessenliga am 18.3. gesperrt.
  • Im Meisterschaftsspiel der zweiten Mannschaft am 21.3 darf der des Feldes verwiesene Spieler wieder spielen, da die Sperre in der Hessenliga abgeleistet ist

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
die Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag)
die zweite Mannschaft hat ein Meisterschaftsspiel am 18.3. und ein Meisterschaftsspiel am 20.3.

  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für das Spiel der Hessenliga am 24.3. gesperrt.
  • der des Feldes verwiesene Spieler ist für die Meisterschaftsspiele der zweiten Mannschaft am 18.3. und 20.3. gesperrt

Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga
eine Mannschaft hat ein Pokalspiel am 18.3.

  • der des Feldes verwiesene Spieler darf am Pokalspiel teilnehmen

Downloads für Vereine

Antragsformular internationale Freundschaftsspiele
Turnierantrag Herren / AH / Frauen
Turnierspielbericht für alle Altersklassen
Spielbericht
DFB Leitfaden
Antrag auf freiwilligen Abstieg (§ 69 SpO) und Nichtmeldung (§32 SpO)
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