Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.02.2024 folgende Änderung der Ehrungsordnung beschlossen:
§ 3 EO: Allgemeine Ehrungsvoraussetzungen
alte Version:
Nr. 5:
Innerhalb einer Frist von fünf Jahren darf keine neue Ehrung erfolgen.
neue Version:
Nrn. 1-4 bleiben unverändert
Nr. 5:
Für Ehrungen nach § 1 gilt zusätzlich, dass innerhalb einer Frist von fünf Jahren keine neue Ehrung nach § 1 erfolgen darf.


