HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Änderung in der Ehrungsordnung (VV 17.02.2024)

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.02.2024 folgende Änderung der Ehrungsordnung beschlossen:

§ 3 EO: Allgemeine Ehrungsvoraussetzungen

alte Version:

Nr. 5:
Innerhalb einer Frist von fünf Jahren darf keine neue Ehrung erfolgen.

neue Version:

Nrn. 1-4 bleiben unverändert

Nr. 5:
Für Ehrungen nach § 1 gilt zusätzlich, dass innerhalb einer Frist von fünf Jahren keine neue Ehrung nach § 1 erfolgen darf.

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