HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Regelwerk, Informationen & Downloads

Junioren

Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb 2025/2026

A-/B-/C-Junioren
D-Junioren
E-Junioren im Liga-Spielbetrieb
E-/F-/G-Junioren neue Wettbewerbsform

Diese allgemeinen Durchführungsbestimmungen gelten grundsätzlich für alle Alters- (A- bis G-Junioren) sowie für alle Spielklassen (Hessenligen bis Kreisklassen) im Juniorenbereich auf der Verbands-, Regional- und Kreisebene. Spezielle Vorschriften sind in den jeweiligen Spielklassen (siehe unten) zu finden.

Durchführungsbestimmungen zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes

Nutzung des elektronischen Spielberichtes gemäß § 12 Nr. 3 Jugendordnung

Durchführungsbestimmungen Hessenpokalspiele

Pokalspiele
A- und B-Junioren-Hessenpokal

Spielbetrieb der Hessenligen und Verbandsligen

Hessen- und Verbandsligen A- bis C-Junioren
Meisterschaft, Auf- und Abstieg Hessen- und Verbandsligen A- bis C-Junioren

Spielbetrieb in den Regionen

Allgemeine Durchführungsbestimmungen der Gruppenligen

Spielbetrieb in den Kreisen

Allgemeine Durchführungsbestimmungen für verbandsseitige Hallenspiele der Junioren

Hallenspiele der Junioren und neue Wettbewerbsformen

Durchführungsbestimmungen 2025/2026 für Pilotprojekte

"Niedertiefenbacher Modell" bei den Junioren
in Anlehnung an § 10 Nr. 1 Spielordnung für die Umsetzung des „Norweger Modells“in Spielklassen der Junioren

Durchführungsbestimmungen Sonderspielrunde LZ

Sonderspielrunde U16 Leistungszentren

Durchführungsbestimmungen für Jugendspielgemeinschaften und Jugendfördervereine

Jugendspielgemeinschaften
Jugendfördervereine

Sonderspielrecht "PLAYING DOWN"

Gemäß § 11 Nr. 1 der HFV-Jugendordnung (siehe Link) werden Kinder und Jugendliche grundsätzlich aufgrund ihres Geburtsdatums in die Altersklassen G- bis A-Junioren eingeordnet.

 

Von diesem Grundsatz gibt es zusätzlich zum bisherigen Verfahren nach § 11 Nr. 5 der HFV-Jugendordnung seit dem 01.08.2025 eine weitere Möglichkeit einer Ausnahmeregelung zur Rückstufung.

Durchführungsbestimmungen

PLAYING DOWN - kalendarisches und biologisches Alter

Für U16- und U14-Spieler (nur männliche Spieler) besteht die Möglichkeit, diese mittels eines Antrages (Formular) ihres Vereins und der Erziehungsberechtigten aufgrund einer nachgewiesenen körperlichen Entwicklungsverzögerung (kalendarisches versus biologisches Alter) ein zusätzliches Sonder-Spielrecht für die U15- bzw. U13-Altersklasse erteilen zu lassen (siehe Nr. 6), die dann dem biologischem Alter entspricht. Dieses Sonder-Spielrecht gilt immer nur für ein halbes Jahr, kann aber auch auf eine gesamte Spielzeit ausgedehnt werden und hat keine Spielklassenbeschränkung. Dieses Sonder-Spielrecht heißt „PLAYING DOWN“.

Fakten und Hintergründe dazu finden Sie hier. Das vormalige DFB-Pilotprojekt ist mittlerweile auch außerhalb der damaligen Pilotverbände beim Hessischen Fußball-Verband implementiert worden, so dass ab der Spielzeit 2025/2026 entsprechende Anträge gestellt werden können.

Das VERFAHREN hierzu ist wie folgt (bitte auch die Durchführungbestimmungen beachten):

  • Der Verein führt zunächst eigenständig mit dem Spieler eine Test-Messung durch. Hinweise dazu finden Sie hier in einem Video. Die Messergebnisse trägt der Verein in ein Excel-Tool (Download) ein. Das Ergebnis wird in dem Excel-Tool sofort ausgewiesen. Dort ist zu ersehen, ob sich der Spieler in oder außerhalb der Bereiche bewegt, für die ein Antrag gestellt werden kann.
  • Der Verein füllt den erforderlichen Antrag (Download) vollständig aus und leitet ihn über das e-Postfach mit der ausgefüllten Excel-Datei als Anhang weiter an: pass(at)hfv-online.evpost(dot)de weiter. 
  • Der Antrag kann immer nur für das laufende Spieljahr in zwei Zeiträumen gestellt werden. Für den Zeitraum 1 vom 01.06. bis 15.08. mit Spielrecht vom 01.07. bis 31.01. des Folgejahres und für den Zeitraum 2 vom 01.12. bis 31.01. mit Spielrecht vom 01.02. bis 30.06. des laufenden Spieljahres.
  • Für den Antrag fällt eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro an. Diese wird pro Antrag mit Erteilung des Sonderspielrechts erhoben. Wenn der Spieler die Untersuchung unentschuldigt nicht wahrnimmt oder die Testung zu einem negativen Ergebnis führt, fällt die Gebühr ebenfalls an.
  • Die HFV-Passstelle prüft die Zulässigkeit des Antrages und teilt dem Verein mit, ob er aufgrund der ermittelten Testergebnisse abgelehnt werden muss oder angenommen werden kann. Für den Fall der Annahme muss der Verein oder ein Erziehungsberechtigter direkt einen offizellen Testtermin beim Sportklinikum Frankfurt e.V., Otto-Fleck-Schneise 10, 60528 Frankfurt am Main telefonisch unter der Rufnummer 069/6780090 vereinbaren. Dort wird im Auftrag des HFV eine zweite Testung durch das Institut durchgeführt.
  • Das Testergebnis wird von der Sportklinik Frankfurt e.V. an die HFV-Passstelle übermittelt. Dort wird dann entschieden, ob eine Rückstufung erfolgen kann. Der antragstellende Verein erhält eine entsprechende Mitteilung.
  • Das Sonderspielrecht für den:
    -Antragszeitraum 1 (01.06. bis 15.08. ) endet zum 31.01.
    -Antragszeitraum 2 (01.12. bis 31.01) endet zum 30.06.
  • Das Sonderspielrecht gilt jeweils nur für die oben genannten Zeiträume und muss nach Ablauf, sofern gewünscht, erneut beantragt werden.
  1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen über oder in Verbindung mit dem Sonderspielrecht nach § 11 Nr. 6 Jugendordnung sind nicht statthaft.

     

Sollten Fragen entstehen, wende Dich gerne an die HFV-Pass-Stelle unter der Rufnummer 069/677282-305

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