Für die Freigabe der Ärmelwerbung in den hessischen Amateurligen hat der Verbandsvorstand in seiner Sitzung vom 15. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:

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1. In der Saison 2026/2027 wird in der Hessenliga Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband e.V. gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2026/2027 der Hessenliga Herren mit der Maßgabe frei, dass die Werbung auf dem entsprechenden Trikotärmel für Konkurrenten des Ligasponsors der Hessenliga Herren ausgeschlossen ist.
2. Für die übrigen Spielklassen gibt der Hessische Fußball-Verband e.V. die Trikotwerbung auf einem Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2026/2027 frei.


