HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Änderungen Spielordnung (VV 22.03.2025)

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 22.03.2025 folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen.

SpO § 6 AH- und Freizeitmannschaften wird zu § 6 Ü- und Freizeitmannschaften

alte Version:

Nr.1:
Spiele von AH– und Freizeitmannschaften sind Spiele im Sinne des § 4 Nr. 3 Spielordnung.

Nr.2:
Für den Spielbetrieb von AH-Mannschaften gelten Richtlinien, die der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung erlässt (siehe Anhang zur Satzung und den Ordnungen).

neue Version:

Nr.1:
Spiele von Ü– und Freizeitmannschaften sind Spiele im Sinne des § 4 Nr. 3 Spielordnung.

Nr.2:
Für den Spielbetrieb von Ü-Mannschaften gelten Richtlinien, die der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung erlässt (siehe Anhang zur Satzung und den Ordnungen).

Nr. 3 bleibt unverändert

SpO § 54 Spielerauswechslung

alte Version:

Nr.1:
In den Pflichtspielen der Herren auf Verbandsebene gemäß § 7 Buchstaben a) bis c) Spielordnung (Hessenliga, Verbandsliga und Gruppenliga) und in Spielen um den Hessenpokal können Vereine fünf Spieler austauschen.

In den Pflichtspielen der Herren auf Kreisebene gemäß § 7 Buchstaben d) und e) Spielordnung (Kreisoberliga und Kreisliga) und in Spielen um den Kreispokal sowie in organisierten Spielrunden ohne auf- und Abstiegsrecht können die Vereine drei Spieler austauschen.

In den Pflichtspielen der Frauenspielklassen können die Vereine drei Spielerinnen austauschen.

Bei Freundschaftsspielen und Spielen von AH-Mannschaften können maximal 6 Spieler ausgewechselt werden, wenn die beteiligten Vereine vor Beginn des Spiels keine andere Vereinbarung getroffen haben.

neue Version:

Nr.1:
In den Pflichtspielen der Herren auf Verbandsebene gemäß § 7 Buchstaben a) bis c) Spielordnung (Hessenliga, Verbandsliga und Gruppenliga) und in Spielen um den Hessenpokal können Vereine fünf Spieler austauschen.

In den Pflichtspielen der Herren auf Kreisebene gemäß § 7 Buchstaben d) und e) Spielordnung (Kreisoberliga und Kreisliga) und in Spielen um den Kreispokal sowie in organisierten Spielrunden ohne auf- und Abstiegsrecht können die Vereine drei Spieler austauschen.

In den Pflichtspielen der Frauenspielklassen können die Vereine drei Spielerinnen austauschen.

Bei Freundschaftsspielen und Spielen von Ü-Mannschaften können maximal 6 Spieler ausgewechselt werden, wenn die beteiligten Vereine vor Beginn des Spiels keine andere Vereinbarung getroffen haben.

Nrn. 2 bis 5 bleiben unverändert

SpO § 64 Nichtantreten, Genehmigung für Nichtantreten

alte Version:

Nr.2:
Kann eine Mannschaft aus zwingenden Gründen zu einem Spiel nicht antreten, muss der Verein bei dem zuständigen Klassenleiter mindestens zwei Tage vor dem betreffenden Spiel die Genehmigung hierfür einholen. Das Spiel ist für den Verein mit 0:3 Toren als verloren zu werten. Über die Spielwertung ist vom Klassenleiter ein kostenfreier Beschluss an die am Spiel beteiligten Vereine zu senden.

neue Version:

Nr.1 bleibt unverändert

Nr.2:
Kann eine Mannschaft aus zwingenden Gründen zu einem Spiel nicht antreten, muss der Verein bei dem zuständigen Klassenleiter mindestens zwei Tage vor dem betreffenden Spiel die Genehmigung hierfür einholen. Das Spiel ist für den Verein mit 0:3 Toren als verloren zu werten.
Tritt der Gastverein nicht an, muss das Rückspiel auf dem Platz des Gegners austragen werden. Handelt es sich bereits um das Rückspiel, kann der Gastverein dem anderen Verein auf Antrag des-sen Reisekosten aus dem Hinspiel ersetzen.
Über die Spielwertung, den Heimrechttausch bzw. den Ersatz von Reisekosten ist vom Klassenleiter ein kostenfreier Beschluss an die am Spiel beteiligten Vereine zu senden.

Nr.3 bleibt unverändert

Diese Regelung tritt mit Wirkung zum 01.07.2025 in Kraft

SpO: § 79 Grundsätze

alte Version:

Nr.4:
Regelungen für den AH-Bereich sind dem Anhang zur Satzung und den Ordnungen zu entnehmen.

neue Version:

Nn. 1 bis 3 bleiben unverändert

Nr.4:
Regelungen für den Ü-Bereich sind dem Anhang zur Satzung und den Ordnungen zu entnehmen.

Spo § 108 Gastspieler in Amateurmannschaften

alte Version:

Nr.8:
Für den AH-Bereich erlässt der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung gesonderte Regelungen. Diese sind dem Anhang zur Satzung und Ordnungen zu entnehmen.

neue Version:

Nrn. 1 bis 7 bleiben unverändert

Nr.8:
Für den Ü-Bereich erlässt der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung gesonderte Regelungen. Diese sind dem Anhang zur Satzung und Ordnungen zu entnehmen.

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