HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 15.11.2025 nachstehende Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen, die mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten.

§47      Ladung wird zu
§48      Ladung

§47 (neu)        Mündliche Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung

1. Die mündlichen Verhandlungen in Verfahren vor dem Verbandgericht, dem HFV-Sportgericht sowie vor dem Sportgericht der Verbandsligen können im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, trifft der Vorsitzende der jeweils zuständigen Kammer.

2. Der Vorsitzende der jeweils zuständigen Kammer der oben genannten Gerichte kann zudem anordnen, dass die Vernehmung eines Zeugen, eines Sachverständigen oder eines Betroffenen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt wird.

3. Entscheidungen nach den Nrn. 1. und 2. sind unanfechtbar.

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