Diese allgemeinen Durchführungsbestimmungen gelten grundsätzlich für alle Alters- (A- bis G-Junioren) sowie für alle Spielklassen (Hessenligen bis Kreisklassen) im Juniorenbereich auf der Verbands-, Regional- und Kreisebene. Spezielle Vorschriften sind in den jeweiligen Spielklassen (siehe unten) zu finden.
Gemäß § 11 Nr. 1 der HFV-Jugendordnung (siehe Link) werden Kinder und Jugendliche grundsätzlich aufgrund ihres Geburtsdatums in die Altersklassen G- bis A-Junioren eingeordnet.
Von diesem Grundsatz gibt es zusätzlich zum bisherigen Verfahren nach § 11 Nr. 5 der HFV-Jugendordnung seit dem 01.08.2025 eine weitere Möglichkeit einer Ausnahmeregelung zur Rückstufung.
Für U16- und U14-Spieler (nur männliche Spieler) besteht die Möglichkeit, diese mittels eines Antrages (Formular) ihres Vereins und der Erziehungsberechtigten aufgrund einer nachgewiesenen körperlichen Entwicklungsverzögerung (kalendarisches versus biologisches Alter) ein zusätzliches Sonder-Spielrecht für die U15- bzw. U13-Altersklasse erteilen zu lassen (siehe Nr. 6), die dann dem biologischem Alter entspricht. Dieses Sonder-Spielrecht gilt immer nur für ein halbes Jahr, kann aber auch auf eine gesamte Spielzeit ausgedehnt werden und hat keine Spielklassenbeschränkung. Dieses Sonder-Spielrecht heißt „PLAYING DOWN“.
Fakten und Hintergründe dazu finden Sie hier. Das vormalige DFB-Pilotprojekt ist mittlerweile auch außerhalb der damaligen Pilotverbände beim Hessischen Fußball-Verband implementiert worden, so dass ab der Spielzeit 2025/2026 entsprechende Anträge gestellt werden können.
Das VERFAHREN hierzu ist wie folgt (bitte auch die Durchführungbestimmungen beachten):
Sollten Fragen entstehen, wende Dich gerne an die HFV-Pass-Stelle unter der Rufnummer 069/677282-305
Referent Jugendfußball und Abteilungsleiter Jugend
069/677282-655
06401 – 802 180